Montag, 14. September 2026, 04:51

Zentralorgane

Verbandstag des SRZ: Das höchste Organ des Verbandes

Der Verbandstag ist in der Hierarchie des Slowakischen Anglerverbandes das höchste Organ und hat in den Schlüsselfragen der Ausrichtung der Organisation das entscheidende Wort. Seine Stellung, seine Befugnisse und seine Arbeitsweise sind in der Satzung genau festgelegt, seine Beschlüsse sind für die gesamte Struktur des Verbandes verbindlich.

Häufigkeit und Einberufung

Der ordentliche Verbandstag findet regelmäßig alle 4 Jahre statt. Einberufen wird er von Rada SRZ, wobei Termin und Programm mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben werden müssen. Die Satzung berücksichtigt auch außerordentliche Situationen – beantragt dies mindestens ein Drittel der Mitglieder von Rada SRZ oder die Mehrheit aller Mitgliedsorganisationen, muss Rada SRZ binnen 90 Tagen einen außerordentlichen Verbandstag einberufen.

Wer bildet den Verbandstag?

Der Verbandstag ist keine Versammlung aller Mitglieder, sondern arbeitet nach dem Delegiertenprinzip. Ihn bilden:

  1. Delegierte: Sie werden für vier Jahre von den Vorständen der Grundorganisationen nach einem festgelegten Schlüssel nach dem Grundsatz der paritätischen Vertretung gewählt.
  2. Mitglieder des Rates des SRZ: Sie nehmen automatisch am Verbandstag teil.
  3. Gäste: Sie können eingeladen werden, haben jedoch kein Stimmrecht.

Der Verbandstag ist nur beschlussfähig, wenn zwei Drittel der gewählten Delegierten anwesend sind. Beschlüsse werden anschließend mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten gefasst (sofern die Satzung nichts anderes bestimmt).

Wichtigste Befugnisse und Aufgaben des Verbandstags

Der Verbandstag hat die wichtigsten personellen, rechtlichen und konzeptionellen Befugnisse:

  • Wahl der Führung: In direkter und getrennter Wahl wählt er für vier Jahre die beiden höchsten Vertreter des Verbandes – den Sekretär des SRZ und den Präsidenten des SRZ.
  • Wahlfunktion: Er wählt die Delegierten in Rada SRZ (32 Mitglieder nach Regionen) und in die Revisionskommission des Verbandes (8 Mitglieder nach Regionen).
  • Gesetzgebung und Strategie: Nur der Verbandstag darf über die Satzung des Verbandes beraten, sie ändern oder ergänzen. Zugleich legt er die Hauptaufgaben der Tätigkeit und der Wirtschaftsführung des Verbandes für den kommenden Zeitraum fest.
  • Kontrolle: Der Verbandstag berät und genehmigt den Tätigkeitsbericht des Rates des SRZ für den vergangenen Zeitraum sowie den Gesamtbericht der Revisionskommission des Verbandes.
  • Auflösung des Verbandes: Er ist das einzige Organ, das über die Auflösung des Verbandes entscheiden kann, und zwar mit Dreifünftelmehrheit aller gewählten Delegierten.

Den Verbandstag leitet ein Vorsitz aus Sekretär, Präsident und gewählten Delegierten; für einen reibungslosen Ablauf wählt er Arbeitskommissionen (Antrags-, Mandats- und Wahlkommission).

Aktuelles vom Verbandstag

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